Qualitätssicherung

Der Verein unternimmt alles, damit die auf der Website publizierten Artikel, Texte und Fachbeiträge aktuell, fachlich korrekt und überprüft bereitstehen.

Die vorliegende Website www.spvg.ch verfolgt das Ziel, Betroffene, Angehörige, Fachleute und die breite Öffentlichkeit umfassend, genau und evidenzbasiert über die Themen Psoriasis und Vitiligo zu informieren. Sie gibt unter anderem Auskunft über die verschiedenen Krankheitsbilder aus den Themenbereichen, über Hilfsangebote und Beratungsstellen. Die Informationen für Betroffene sind dazu bestimmt, eine existierende Arzt-Patienten-Beziehung zu unterstützen; sie können eine solche aber keinesfalls ersetzen!

Finanzierung, Kooperationen und Sponsoring
Als gemeinnützige Organisation ist die Schweizerische Psoriasis und Vitiligo Gesellschaft in hohem Masse auf die Spenden Privater und auf die Unterstützung der Wirtschaft angewiesen.

Banner/Logos von Sponsoren oder Kooperationspartnern sind gut sichtbar platziert. Die Webseite enthält ausserdem Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen.

Die Website wurde völlig unabhängig von Sponsoren oder Kooperationspartnern erarbeitet. Diese nehmen auf den Inhalt keinerlei Einfluss.

Gegenseitige Verlinkungen zwischen dem Verein, Sponsoren, Mitgliedern oder Kooperationspartnern, z.B. mittels Banner, Logos oder Textblock können im Rahmen eines sogenannten Partnerprogramms erfolgen, das heisst, es liegt eine reine Wechselwirkung zwischen dem Sponsoren, Mitglieder oder Kooperationspartner und der SPVG vor mit dem Ziel der gegenseitigen Weiterleitung von Besuchern auf die Webseiten oder zielgerichtet auf bestimmte Seiten. Die Vorgaben für eine gegenseitige Verlinkung unterliegen den bereits vorgängig beschriebenen Kriterien.

Jegliche Erwähnung von Wirkstoffen aus dem Arzneimittelbereich richtet sich nach der Verordnung über die Arzneimittelwerbung (Arzneimittel-Werbeverordnung, AWV) vom 17. Oktober 2001 (Stand am 1. Juli 2011), 3. Abschnitt: Publikumswerbung.

Arzneimittel werden in den redaktionellen Texten keine erwähnt.